Kann ich Moodby ohne GEMA-Lizenz nutzen?
In diesem Artikel klären wir die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um die GEMA-Lizenz und erklären, ob Sie eine solche benötigen, wenn Sie Musik von Moodby in Ihrem Unternehmen abspielen.
Ist die Musik von Moodby GEMA-pflichtig?
Nein. Alle Titel, die über Moodby angeboten werden, werden zu 100 % von Moodby Ltd. selbst produziert. Unser Katalog enthält keine Werke, die bei der GEMA registriert sind. Daher fallen bei der Nutzung unserer Musik keine Lizenzgebühren an die GEMA an.
Muss GEMA-freie Musik angemeldet werden?
Die GEMA weist darauf hin, dass auch bei der dauerhaften öffentlichen Musikwiedergabe – zum Beispiel in Gastronomiebetrieben, im Einzelhandel oder in Hotels – ein Nachweis erforderlich ist, dass die verwendete Musik tatsächlich GEMA-frei ist.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.gema.de/de/w/hilfe/musiknutzer/preise-tarife/gema-freie-musik/gema-freie-musik-anmelden
Unten auf der Website steht die folgende Info:
Auch wenn Sie dauerhaft Musik öffentlich nutzen, z. B. in einer Gaststätte oder im Einzelhandel, benötigen wir einen Nachweis, dass diese Musik GEMA frei ist.
Welche Nachweise stellt Moodby zur Verfügung?
Um Ihnen die Nutzung von GEMA-freier Musik rechtssicher zu ermöglichen, stellen wir folgende Nachweise bereit:
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Nutzungsbedingungen: Diese bestätigen, dass alle Songs, Tracks und Playlists ausschließlich von Moodby Ltd. produziert wurden.
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Rechnung: Sie dient als Beleg dafür, dass Sie vollen Zugriff auf unseren Musikservice erworben haben.
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Zertifikat: Dieses bestätigt, dass Sie Moodby in Ihrem Geschäft oder Unternehmen nutzen.
Wenn Sie schon ein Kunde der GEMA sind:
Wie kann ich den Vertrag mit der GEMA kündigen?
https://www.gema.de/de/w/hilfe/musiknutzer/vertraege-angebote/vertraege/vertrag-kuendigen
Kündigungsfrist bei GEMA sind meistens von einem bis drei Monate, je nach Vertragsart.